Die Pflegeberatung wird von den Kranken-/ Pflegekassen unterschiedlich organisiert.
Inwieweit eine Kostenübernahme erfolgt, bitte ich im Vorfeld mit Ihrer Kasse abzuklären.
Zum 01.04.2010 wurde ergänzend zur Pflegeberatung ein weiterer Kooperationsvertrag über Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI geschlossen.
Die Kosten für die Pflege als Einzelperson sowie der Fortbildungsveranstaltungen werden entsprechend vereinbart.
Derzeit besteht meinerseits ein Kooperationsvertrag mit
dem Gemeinschaftsunternehmen der Betriebskrankenkassen: